Vorbeglaubigungen für Saudi Arabien
http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_ZMV/Legalisation/Beglaubigung/Beglaubigung_node.html
Abhängig davon, welche Dokumente legalisiert werden sollen müssen für Saudi-Arabien folgende Schritte abgeschlossen sein:
1. die notarielle Beglaubigung
2. die Vorbeglaubigung durch das zuständige Landgericht
Landgericht Frankfurt am Main
Abteilung Apostillen / Legalisationen
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Tel: (069) 1367 – 2860
Gebäude B, Zimmer 250
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag das Land an, in welchem die Urkunde benötigt wird.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ein bis zwei Tage.
3. Die Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt in Köln (http://www.bva.bund.de)
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
Referat ZMV II 6 - Beglaubigungen
50728 Köln
Besucher-/Kurieranschrift:
Bundesverwaltungsamt
Eupener Str. 125
50933 Köln (Braunsfeld)
Telefonberatung: 022899358 – 4100
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Für jedes beglaubigte Dokument wird vom Bundesverwaltungsamt eine Gebühr von 25,-- € erhoben. Bei persönlichem Erscheinen oder Entsendung eines Boten können die Dokumente in der Regel noch am selben Tag nach einer Bearbeitungszeit von 15 - 45 Minuten wieder mitgenommen werden. In dieser Zeit ist die Anwesenheit des Antragstellers oder eines Bevollmächtigten erforderlich.
Mit der Endbeglaubigung des Bundesverwaltungsgerichtes können wir dann die Legalisation für Saudi-Arabien durchführen.
Gutleutstraße 149
60327 Frankfurt a.M.
Phone: +49 69 26484863
Email: info@sdsc-frankfurt.de
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. : 09:00-15:00 Uhr
© 2017. SD-SC GmbH